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Eine ihrer Haupttätigkeitsschwerpunkte ist das
Familienrecht.
Ihre Tätigkeit umfasst unter anderem die Beratung vor und nach
der Eheschließung, insbesondere bei der Verfassung eines
Ehevertrags, sowie den Entwurf von Vereinbarungen für
nichteheliche Lebensgemeinschaften, aller Lebensformen.
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Rechtsanwältin
Laetitia Orschel vertritt Sie bei einer Scheidung und den damit
verbundenen Fragen bezüglich Sorgerecht, Umgangsrecht,
Vermögenstrennung, Versorgungsausgleich, Ehewohnung, Verteilung
des Hausrates und dem Güterrecht, Zugewinnausgleich, Ehegatten-
und Kindesunterhalt. |